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Vertragsinformationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tandemflüge

Diese Bedingungen erläutern die Pflichten des Passagiers, Risiken, Versicherungen, Reservationsregeln und das anwendbare Recht. Sie müssen vor der Flugbestätigung zugänglich sein.

1. Allgemeines

Gleitschirm-Tandemflüge werden von unabhängigen Piloten durchgeführt, die über eine offizielle Lizenz des Schweizerischen Hängegleiter-Verbands (SHV/FSVL) verfügen.

Der Vertrag wird zwischen dem Passagier und dem unabhängigen Piloten abgeschlossen.

Sobald eine Reservation schriftlich, online, telefonisch oder vor Ort bestätigt wurde, akzeptiert der Passagier diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos.

2. Pflichten des Passagiers

Der Passagier verpflichtet sich, gemäss den Anweisungen des Piloten aktiv am Start und an der Landung mitzuwirken.

Der Passagier bestätigt, keine körperlichen oder psychischen Beschwerden zu haben, welche die Flugsicherheit beeinträchtigen könnten. Im Zweifelsfall muss der Pilot unverzüglich informiert werden.

Der Passagier verpflichtet sich, die vorgeschriebene Ausrüstung zu tragen: Helm sowie geschlossene und stabile Schuhe, zum Beispiel Sport- oder Wanderschuhe.

Lange Hosen und der Witterung angepasste Kleidung, insbesondere eine warme Jacke und bei Bedarf Handschuhe, werden dringend empfohlen.

Der Pilot kann den Flug verweigern, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

3. Haftung, Risiken und Versicherungen

Der Passagier muss über eine Unfallversicherung verfügen, welche das Gleitschirmfliegen ausdrücklich einschliesst. Für diese Deckung ist der Passagier selbst verantwortlich.

Der Pilot verfügt über eine Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckung von CHF 3’000’000.–.

Der Passagier anerkennt, dass das Gleitschirmfliegen mit inhärenten Risiken verbunden ist. Dazu gehören insbesondere harte Landungen oder Startabbrüche mit möglicher Verletzungsfolge, plötzliche und unvorhersehbare Änderungen von Wind oder Wetter sowie das Fehlen eines Fahrwerks, weshalb die Beine von Pilot und Passagier den Bodenkontakt übernehmen.

Mit der Annahme des Fluges erklärt der Passagier, in voller Kenntnis der Umstände teilzunehmen und die mit dieser Sportart verbundenen Risiken zu übernehmen.

Die Haftung des Piloten ist strikt auf die Deckung seiner Haftpflichtversicherung von maximal CHF 3’000’000.– begrenzt. Jede weitergehende vertragliche oder ausservertragliche Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

4. Reservationen, Annullierungen und Verschiebungen

Die Flüge hängen ausschliesslich von den Wetterbedingungen ab. Der Pilot entscheidet, ob geflogen oder abgesagt wird. Bei einer wetterbedingten Absage wird der Flug verschoben oder zurückerstattet.

Eine Annullierung durch den Passagier muss mindestens 48 Stunden vor dem Termin mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist oder bei Nichterscheinen wird der Flug verrechnet.

Bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten verfällt der Flug und wird verrechnet.

5. Minderjährige Passagiere

Minderjährige dürfen nur mit der schriftlichen Zustimmung eines Elternteils oder einer gesetzlichen Vertretung fliegen.

6. Fotos und Videos

Der Passagier darf eine kleine Kamera oder ein GoPro-ähnliches Gerät nur mitführen, wenn es sicher befestigt und vom Piloten genehmigt ist. Die Benutzung von Mobiltelefonen während des Fluges ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Piloten untersagt.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz oder Wohnsitz des unabhängigen Piloten.

Für Passagiere aus den Vereinigten Staaten und Kanada wird jede Gerichtsbarkeit ausserhalb der Schweiz ausdrücklich ausgeschlossen.

Erklärung des Passagiers

Ich bestätige, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben, über eine Unfallversicherung zu verfügen, welche die mit dem Gleitschirmfliegen verbundenen Risiken deckt, und in voller Kenntnis der inhärenten Risiken dieser Aktivität teilzunehmen.